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Datum: 05.06.2025
Aktenzeichen: 28 Ca 7784/24
1. Es wird festgestellt, dass das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis
durch die außerordentliche fristlose Kündigung der Beklagten vom 03.12.2024 nicht geendet hat.
2. Es wird festgestellt, dass das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis nicht
durch die hilfsweise ordentliche fristgerechte Kündigung der Beklagten vom 04.12.2024 zum
31.07.2025 endet
3. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.