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Datum: 03.11.2025

Aktenzeichen: 22 Ca 615/25

Urteil
1. Es wird festgestellt, dass das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis durch die ordentliche Kündigung des Beklagten vom 23.01.2025 nicht beendet wird.
2. Der Beklagte wird verurteilt, die Klägerin über den Ablauf der Kündigungsfrist hinaus bis zum rechtskräftigen Abschluss des Kündigungsrechtsstreits zu den bisherigen Bedingungen als XXXX mit zentralen Aufgaben XXX (XXXX), Einsatzgebiet XXXX XXXX in Stuttgart weiterzubeschäftigen.
3. Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin einen Betrag in Höhe von brutto 3.000,00 EUR zzgl. Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 500,00 EUR seit dem 16.01.2025, aus 500,00 EUR seit dem 17.02.2025, aus 500,00 EUR seit dem 17.03.2025, aus 500,00 EUR seit dem 16.04.2025, aus 500,00 EUR seit dem 16.05.2025 und aus 500,00 EUR ab dem 17.06.2025 zu bezahlen.
4. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. 
5. Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte. 
6. Der Streitwert wird auf 23.437,28 € festgesetzt. 
7. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.