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Datum: 28.05.2025
Aktenzeichen: 31 Ca 5434/24
1. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis zwischen den Parteien nicht durch ordentliche Kündigung der Beklagten vom 12.09.2024, zugegangen am 12.09.2024, zum 31.01.2025 aufgelöst wurde.
2. Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger zu unveränderten arbeitsvertraglichen Bedingungen als Mitarbeiter Logistik bis zur rechtskräftigen Beendigung des Rechtsstreits weiter zu beschäftigen.
3. Die Beklagte wird verurteilt, dem Kläger ein qualifiziertes und wohlwollend formuliertes Zwischenzeugnis mit Leistungs- und Führungsbeurteilung zu erteilen.
4. Im übrigen wird die Klage abgewiesen.
5. Der Kläger trägt 30% der Kosten des Rechtsstreits, die Beklagte trägt 70% der Kosten des Rechtsstreits.
6. Der Streitwert wird auf 23.750,00 € festgesetzt.
7. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.