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Herzlich willkommen auf den Internetseiten des

Amtsgerichts Balingen

 

Hauptgebäude

Besucheradresse:
Amtsgericht Balingen
Ebertstraße 20
72336 Balingen

Telefon/Telefax
Telefon: 07433/1438-100
Telefax: 07433/1438-199

Außenstelle

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gemeinsamePostanschrift

Amtsgericht Balingen
Ebertstraße 20
72336 Balingen
oder
Postfach 10 01 51
72301 Balingen

E-Mail: poststelle@AGBalingen.justiz.bwl.de



Allgemeine Öffnungs- und Telefonzeiten:

Montag bis Donnerstag:  
09:00 Uhr bis 11:30 Uhr
14:00 Uhr bis 15:00 Uhr

Freitag:
09:00 Uhr bis 11:30 Uhr

Außerhalb dieser Zeiten wird um vorherige Terminabsprache gebeten.  

Rechtsantragstelle:       
Anträge und Erklärungen werden nur nach vorheriger Terminvereinbarung aufgenommen.
Bitte vereinbaren Sie rechtzeitig einen Termin mit der zuständigen Abteilung.

In besonders eilbedürftigen & dringenden Fällen (Gewaltschutzsachen, Räumungsschutz etc.) wenden Sie sich bitte an die Infothek/Wachtmeisterei im Erdgeschoss des Hauptgebäudes.

Weitere Informationen zur Rechtsantragstelle finden Sie hier

Beratungshilfe:

Die Beantragung von Beratungshilfe findet grundsätzlich auf schriftlichem Wege statt.
Das Antragsformular können Sie hier herunterladen oder bei der Infothek/Wachtmeisterei im Erdgeschoss des Haupthauses abholen.

Wenn Sie sich wegen Beratungshilfe unmittelbar an eine Beratunsperson wenden, kann der Antrag auf Bewilligung der Beratungshilfe auch nachträglich gestellt werden.
In diesem Fall ist der Antrag spätestens vier Wochen nach Beginn der Beratungstätigkeit zu stellen (§ 6 II BerHG).

Unter www.service.justiz.de/beratungshilfe erhalten Sie alle Informationen zum Thema Beratungshilfe und können in einem Vorab-Check die Voraussetzungen, um Beratungshilfe zu erhalten, prüfen.


  Hinweis:
Aus technischen und rechtlichen Gründen ist es derzeit noch nicht möglich, beim Amtsgericht per E-Mail Klage zu erheben, Anträge zu stellen, Rechtsmittel einzulegen oder sonstige Prozesserklärungen abzugeben. Derartige Prozesshandlungen können nur schriftlich, per Telefax oder zur Niederschrift vor dem Urkundsbeamten der Geschäftsstelle vorgenommen werden.


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