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Zuständigkeit

Das Amtsgericht ist erstinstanzliches Gericht in Zivil-, Familien- und Straf- & OWi-Sachen, sowie Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit.

Als Vollstreckungsgericht ist es zuständig für alle Vollstreckungssachen bei denen der Schuldner seinen Wohnsitz im Gerichtsbezirk hat.

Weitere Informationen zu diesen Tätigkeiten erhalten Sie unter der Rubrik "Aufgaben und Verfahren".

Für das Handels-, Genossenschafts-, Partnerschafts-, Gesellschafts- und Vereinsregister ist für den Bezirk des Amtsgerichts Balingen das Amtsgericht Stuttgart zentral zuständig.

Für Insolvenzverfahren ist für den Bezirk des Amtsgerichts Balingen das
Amtsgericht Hechingen zentral zuständig.


Für Mahnverfahren ist für den Bezirk des Amtsgerichts Balingen das
Amtsgericht Stuttgart zentral zuständig.


Für Grundbuchsachen ist für den Bezirk des Amtsgerichts Balingen das
Amtsgericht Sigmaringen zentral zuständig.


Das Schuldnerverzeichnis für das Land Baden-Württemberg wird beim
Amtsgericht Karlsruhe geführt.


Die Gerichtszahlstelle beim Amtsgericht Balingen wurde aufgelöst.
Bareinzahlungen und Barauszahlungen sind vor Ort nicht möglich. 
Die nächstgelegene Gerichtszahlstelle bei der in begründeten Ausnahmefällen Bareinzahlungen und Barauszahlungen erfolgen können, finden Sie beim Amtsgericht Sigmaringen.

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