Suchfunktion

Registrierung nach Rechtsdienstleistungsgesetz

Der Antrag auf Registrierung nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz ist mit dem auf der Internetseite www.rechtsdienstleistungsregister.de eingestellten Formular beim Präsidenten des zuständigen Landgerichts bzw. Amtsgerichts einzureichen (siehe zur Zuständigkeit im Einzelnen die Zuständigkeitsliste auf der o.g. Internetseite: http://www.rechtsdienstleistungsregister.de/Zustaendigkeitsliste.pdf).

Dem Antrag sind die dort aufgeführten Unterlagen beizufügen:

  1. Eine zusammenfassende Darstellung des beruflichen Ausbildungsgangs und der bisherigen Berufsausübung
  2. Ein Führungszeugnis nach § 30 Absatz 5 des Bundeszentralregistergesetzes
  3. Unterlagen zum Nachweis der theoretischen und praktischen Sachkunde nach den Vorgaben der Rechtsdienstleistungsverordnung

Fußleiste